Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz — SächsAHaftVollzG
INHALT
Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG)
- Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Vollzugsverlauf
- § 1 Einrichtungen
- § 2 Grundsätze der Vollzugsgestaltung
- § 3 Aufnahme
- § 4 Betreuung und Beratung
- § 5 Entlassung
- Abschnitt 2 Unterbringung und Versorgung
- § 6 Unterbringung
- § 7 Aufenthalt während des Tages
- § 8 Aufenthalt während der Nachtruhe
- § 9 Gewahrsam an Gegenständen
- § 10 Verpflegung und Einkauf
- § 11 Gesundheitsschutz und Hygiene
- § 12 Medizinische Versorgung
- § 13 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
- Abschnitt 3 Arbeit, Freizeit und Religionsausübung
- § 14 Arbeit
- § 15 Freizeitangebote und Sport
- § 16 Mediennutzung
- § 17 Religionsausübung
- Abschnitt 4 Besuche, Schriftwechsel, Telefongespräche und Pakete
- § 18 Besuch
- § 19 Durchführung der Besuche
- § 20 Überwachung der Gespräche
- § 21 Schriftwechsel, Sichtkontrolle und Weiterleitung von Schreiben
- § 22 Überwachung des Schriftwechsels und Anhalten von Schreiben
- § 23 Telefongespräche
- § 24 Pakete
- Abschnitt 5 Sicherheit und Ordnung
- § 25 Allgemeine Verhaltenspflichten
- § 26 Durchsuchung
- § 27 Videoüberwachung
- § 28 Besondere Sicherungsmaßnahmen
- § 29 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen und Verfahren
- § 30 Ärztliche Überwachung
- Abschnitt 6 Unmittelbarer Zwang
- § 31 Unmittelbarer Zwang
- § 32 Schusswaffenverbot
- Abschnitt 7 Rechtsbehelfe
- § 33 Beschwerderecht
- § 34 Ausschluss des Widerspruchs
- § 35 Wirkung der Klage
- Abschnitt 8 Datenschutz, Organisation, Beirat und Einschränkung von Grundrechten
- § 36 Datenschutz bei Videoüberwachung
- § 37 Schutz besonderer Daten
- § 38 Aufbau der Einrichtungen
- § 39 Bedienstete und Beauftragung
- § 40 Beirat
- § 41 Einschränkung von Grundrechten
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