Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA)
- [berichtigt vom 8. August 2023 (SächsGVl. S. 668)]
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Einzelheiten zum Aufbau des Gymnasiums
- Abschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel
- § 3 Anmeldung und Aufnahme
- § 4 Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
- § 5 Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
- § 6 Aufnahmebedingungen
- § 7 Leistungserhebung, Beratungsgespräch
- § 8 Ausnahmeregelungen
- § 9 Schulwechsel an ein anderes Gymnasium
- § 10 Schulwechsel an eine Schule einer anderen Schulart
- § 11 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Abschnitt 3 Beratung, individuelle Förderung, Berufs- und Studienorientierung
- § 12 Bildungsberatung
- § 13 Berufs- und Studienorientierung
- § 14 Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler
- Abschnitt 4 Unterrichtsorganisation
- § 15 Klassen- und Gruppenbildung
- § 16 Pflichtbereich
- § 17 Wahlpflichtbereich (Profile, dritte Fremdsprache)
- § 18 Fremdsprachenangebot, Wahl der Fremdsprachen und Profile
- § 19 Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache
- § 20 Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsangebote
- § 21 Unterrichtszeit
- § 22 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
- § 23 Aufsicht
- Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 24 Grundsätze und Grundlagen der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 25 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
- § 26 Leistungsnachweise
- § 27 Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
- § 28 Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck
- § 29 Besondere Leistungsfeststellung
- § 30 Hausaufgaben
- § 31 Täuschungen
- § 32 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
- Abschnitt 6 Versetzung, Wiederholung
- § 33 Versetzungsbestimmungen
- § 34 Wiederholung einer Klassen- oder Jahrgangsstufe
- § 35 Überspringen einer Klassenstufe
- § 36 Schulbesuch im Ausland
- Abschnitt 7 Organisation der gymnasialen Oberstufe
- § 37 Besuchsdauer der gymnasialen Oberstufe
- § 38 Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
- § 39 Unterrichtsorganisation
- Abschnitt 8 Fächer der gymnasialen Oberstufe
- § 40 Aufgabenfelder
- § 41 Leistungskursfächer
- § 42 Grundkursfächer
- § 43 Ersetzungsregelungen
- § 44 Besondere Regelungen für Leistungskursfächer für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung
- § 45 Besondere Regelungen für Grundkursfächer für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung
- § 46 Besondere Regelungen für das Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
- § 47 Belegpflicht für Abiturprüfungsfächer
- Abschnitt 9 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
- § 48 Gesamtqualifikation
- § 49 Besondere Lernleistung
- § 50 Leistungsanforderungen und Abiturprüfungsfächer
- § 51 Besondere Regelungen für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung und am Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
- § 52 Zulassung
- § 53 Prüfungstermine, Dauer der Abiturprüfungen
- § 54 Prüfungsausschuss für die Abiturprüfungen
- § 55 Fachprüfungskommissionen
- § 56 Abstimmungen
- § 57 Verfahren, Protokoll
- § 58 Nachteilsausgleich
- § 59 Durchführung der schriftlichen Prüfungen
- § 60 Fachprüfungen in den Fächern Musik und Sport
- § 61 Praktischer Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen
- § 62 Korrektur der Prüfungsarbeiten
- § 63 Durchführung der mündlichen Prüfungen
- § 64 Ausgabe des Kurshalbjahreszeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II, Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
- § 65 Täuschungen, Behinderungen der Prüfungsdurchführung in Abiturprüfungen
- § 66 Versäumnis, Nachprüfungen
- § 67 Bestehen der Abiturprüfung, Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 68 Feststellung der Gesamtqualifikation, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- § 69 Nachweis von Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch, Hebräisch
- § 70 Gleichzeitiger Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des französischen Bakkalaureats
- § 71 Wiederholung der Abiturprüfung
- Abschnitt 10 Abiturprüfung für Schulfremde
- § 72 Zulassung
- § 73 Ziel, Gegenstand, Ablauf der Prüfung
- § 74 Gliederung der Prüfung
- § 75 Ergebnis der Prüfung, Gesamtqualifikation, Wiederholung
- Abschnitt 11 Erhebungen
- § 76 Zustimmung
- § 77 Zuständigkeit
- Abschnitt 12 Schlussbestimmungen
- § 78 Übergangsregelungen
- Anlagen
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