Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
INHALT
Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
- Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
- Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen und Betäubungsmittelkonsumenten
- Abschnitt 1 BtMG§31aARdErl - Vorbemerkung
- Abschnitt 2 BtMG§31aARdErl - Hinweise zur Anwendung des § 31a BtMG durch die Staatsan-waltschaften
- Abschnitt 3 BtMG§31aARdErl - Hinweise zur Gestaltung des Ermittlungsverfahrens:
- Abschnitt 4 BtMG§31aARdErl - Schlussbestimmungen
Feedback