Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes im Geschäftsbereich des MS 
                
                
            INHALT
Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes im Geschäftsbereich des MS
- Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes im Geschäftsbereich des MS
- Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes im Geschäftsbereich des MS
- Abschnitt 1 UStG§4ZustErl
- Anlage 1 UStG§4ZustErl