Nds. ERVVO-Justiz
INHALT
Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) *)
- § 1 Nds. ERVVO-Justiz - Zulassung der Einreichung von elektronischen Dokumenten
- § 2 Nds. ERVVO-Justiz - Art und Weise der Einreichung von elektronischen Dokumenten
- § 3 Nds. ERVVO-Justiz - Bekanntgabe der Voraussetzungen für die Bearbeitung eines elektronischen Dokuments
- § 4 Nds. ERVVO-Justiz - Ersatzeinreichung und Ersatzregister
- § 5 Nds. ERVVO-Justiz - Führung des Vereinsregisters als automatisierte Datei
- § 6 Nds. ERVVO-Justiz - Zugänglichkeit von Registerdaten
- § 7 Nds. ERVVO-Justiz - Inkrafttreten
- Anlage 1 Nds. ERVVO-Justiz - Zulassung der Einreichung von elektronischen Dokumenten
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