NWertVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
- Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
 - Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
 - §§ 1 - 2, Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 NWertVO - Regelungsbereich
 - § 2 NWertVO - Schätzung der Auftragswerte, Teil- und Fachlose
 - §§ 3 - 6, Zweiter Teil - Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen
 - § 3 NWertVO - Aufträge über Bauleistungen
 - § 4 NWertVO - Besondere Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie für Aufträge über Bauleistungen
 - § 5 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Bauleistungen zum Zweck des Ausbaus passiver Festnetz- oder Mobilfunkinfrastrukturen
 - § 6 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Bauleistungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit
 - §§ 7 - 9, Dritter Teil - Vergabe von Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen
 - § 7 NWertVO - Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen
 - § 8 NWertVO - Besondere Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen
 - § 9 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit
 - §§ 10 - 11, Vierter Teil - Schlussbestimmungen
 - § 10 NWertVO - Übergangsregelung
 - § 11 NWertVO - Inkrafttreten