Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein-... (0.747.224.011)
INHALT
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
- Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Räumlicher Geltungsbereich
- Besondere Bestimmungen
- Verpflichtungen der Staaten
- Art. 3 Verbot der Einbringung und Einleitung
- Art. 4 Annahmestellen
- Art. 5 Grundsatz der Finanzierung
- Art. 6 Finanzierung der Annahme und Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle
- Art. 7 Finanzierung der Annahme und Entsorgung von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
- Art. 8 Finanzierung der Restentladung, des Waschens sowie der Annahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Ladungsbereich
- Art. 9 Innerstaatliche Institution
- Art. 10 Internationaler Finanzausgleich – Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
- Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten
- Art. 11 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Art. 12 Verpflichtungen und Rechte des Schiffsführers
- Art. 13 Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters und des Ladungsempfängers sowie der Betreiber von Umschlagsanlagen und Annahmestellen
- Konferenz der Vertragsparteien
- Art. 14 Organisation und Zuständigkeit
- Art. 15 Sekretariat
- Sanktionen
- Art. 16 Sanktionen
- Schlussbestimmungen
- Art. 17 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
- Art. 18 Inkrafttreten
- Art. 19 Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen
- Art. 20 Kündigung
- Art. 21 Verwahrer
- Art. 22 Sprachen
- Anlage 1 ⁷
- Wasserstrassen nach Artikel 2
- Anlage 2 ⁸
- Anwendungsbestimmung
- Teil A Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen
- Kapitel I Verpflichtungen der Annahmestellen
- Art. 1.01 Abgabebescheinigung
- Kapitel II Verpflichtungen des Schiffsführers
- Art. 2.01 Verbot der Einbringung und Einleitung
- Art. 2.02 Sammlung und Behandlung an Bord
- Art. 2.03 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
- Kapitel III Organisation und Finanzierung der Entsorgung von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen
- Art. 3 . 01 Begriffsbestimmungen
- Art. 3.02 Innerstaatliche Institution
- Art. 3.03 Erhebung der Entsorgungsgebühr
- Art. 3.04 Kontrolle der Erhebung der Entsorgungsgebühr und der Kosten der Annahme und Entsorgung
- Kapitel IV Internationaler Finanzausgleich
- Art. 4.01 Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
- Art. 4.02 Vorläufiger Finanzausgleich
- Art. 4.03 Jährlicher Finanzausgleich
- Art. 4.04 Verfahren des Finanzausgleichs
- Teil B Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
- Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
- Art. 5.01 Begriffsbestimmungen
- Art. 5.02 Verpflichtung der Vertragsstaaten
- Art. 5.03 Seeschiffe
- Art. 5.04 Anwendung von Teil B bei Dämpfen
- Kapitel VI Verpflichtungen des Schiffsführers
- Art. 6.01 Verbot der Einbringung und Einleitung
- Art. 6.02
- Art. 6.03 Entladebescheinigung
- Kapitel VII Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters, des Ladungsempfängers und des Betreibers der Umschlagsanlage
- Art. 7.01 Bescheinigung der Annahme
- Art. 7.02 Bereitstellung des Fahrzeuges
- Art. 7.03 Beladen und Entladen
- Art. 7.04 ¹⁵ Ablieferung des Fahrzeuges
- Art. 7.05 Ladungsrückstände und Waschwasser
- Art. 7.06 Kosten
- Art. 7.07 Vereinbarung zwischen dem Befrachter und dem Ladungsempfänger
- Art. 7.08 Übergang der Rechte und Verpflichtungen des Befrachters oder des Ladungsempfängers auf den Betreiber der Umschlagsanlage
- Art. 7.09 Beförderungspapiere
- Teil C Sammlung, Abgabe und Annahme von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen
- Kapitel VIII Allgemeine Bestimmungen
- Art. 8.01 Begriffsbestimmungen
- Art. 8.02 Verpflichtungen der Vertragsstaaten
- Kapitel IX Verpflichtungen des Schiffsführers
- Art. 9.01 Verbot der Einbringung und Einleitung
- Art. 9.02 ¹⁷ Abweichungen vom Einleiteverbot für häusliches Abwasser
- Art. 9.03 Sammlung und Behandlung an Bord, Abgabe an Annahmestellen
- Kapitel X Verpflichtungen des Betreibers der Annahmestelle
- Art. 10.01 Annahme durch die Annahmestellen
- Teil D Übergangsbestimmungen und Abweichungen
- Kapitel XI Übergangsbestimmungen und Abweichungen
- Art. 11.01 Übergangsbestimmungen
- Art. 11.02 Abweichungen
- Anhänge ¹⁹
- Geltungsbereich am 13. Oktober 2009
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