Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen (415.215.1)
INHALT
Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen
- Verordnung über Schulgelder und Schulgebühren an den Höheren Fachschulen
- § 1 Zweck und Geltungsbereich
- § 2 Schulgelder für Diplomstudiengänge
- § 3 Kursgelder für Nachdiplomstudien und Weiterbildungskurse
- § 4 Gebühren
- § 5 Schulmaterial und Lehrmittel
- § 6 Fälligkeit
- § 7 Rückerstattung
- § 8 Übergangsbestimmung
- § 9 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 10 Inkrafttreten
Feedback