SchwarzArbG
INHALT
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Zweck
- § 1 Zweck des Gesetzes
- Abschnitt 2
- Prüfungen
- § 2 Prüfungsaufgaben
- § 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- § 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen
- § 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
- § 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
- § 6 Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 6a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
- Abschnitt 3
- Bußgeld- und Strafvorschriften
- § 8 Bußgeldvorschriften
- § 9 (weggefallen)
- § 10 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
- § 10a Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
- § 11 Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
- Abschnitt 4
- Ermittlungen
- § 12 Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
- § 14 Ermittlungsbefugnisse
- § 14a Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14b Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14c Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- Abschnitt 5
- Datenschutz
- § 15 Allgemeines
- § 16 Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- § 17 Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
- § 18 Auskunft an die betroffene Person
- § 19 Löschung
- Abschnitt 6
- Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
- § 20 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
- § 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
- § 22 Verwaltungsverfahren
- § 23 Rechtsweg
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