Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter... (453.1)
INHALT
Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)
- Verordnung des EDI über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)
- 1. Abschnitt: Listen
- Art. 1 Liste der anzumeldenden Exemplare
- Art. 2 ⁴
- 2. Abschnitt: Pflichten und Verbote
- Art. 3 Einfuhrverbote
- Art. 4 Nachweispflicht
- Art. 5 Etikettierung von Kaviar, Registrierungspflicht
- Art. 6 Bestandeskontrolle
- Art. 7 Kontrolle bei der Einfuhr
- 3. Abschnitt: Dauerbewilligungen
- Art. 8
- 4. Abschnitt: Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht
- Art. 9 ¹³ Souvenirs und deren Höchstmengen
- Art. 10 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- 5. Abschnitt: Informationssystem
- Art. 11
- 6. Abschnitt: Strafbestimmung
- Art. 12
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 13 Aufhebung anderer Erlasse
- Art. 14 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁹
- Liste der anzumeldenden Exemplare
- 1 Tiere sowie Teile und Erzeugnisse von Tieren
- 2 Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft
- 3 Arten, die unter Ziffer 2.4.2 fallen
- Anhang 2 ³⁰
- Anhang 3 ³¹
- Tiere und Pflanzen, Teile und Erzeugnisse, deren Einfuhr verboten ist
- Anhang 4 ³³
- Kategorien von Exemplaren, für deren Einfuhr Dauerbewilligungen erteilt werden
- Anhang 5 ³⁵
- Staaten, deren CITES-Vollzugsbehörden Daten des Informationssystems im Abrufverfahren einsehen können
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