Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (817.022.16)
INHALT
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Obligatorische Angaben über Lebensmittel
- 1. Abschnitt: Inhalt und Darstellung
- Art. 3 Obligatorische Angaben
- Art. 4 Darstellung der obligatorischen Angaben bei vorverpackten Lebensmitteln
- Art. 5 Offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel
- 2. Abschnitt: Sachbezeichnung
- Art. 6 Grundsätze
- Art. 7 Geschützte Bezeichnungen und Angaben
- Art. 7 a ²¹ Ausnahmen
- 3. Abschnitt: Verzeichnis der Zutaten
- Art. 8 Erforderliche Angaben und Reihenfolge
- Art. 9 Ausnahmen
- 4. Abschnitt: Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, und ihre Kennzeichnung
- Art. 10 Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können
- Art. 11 Kennzeichnung
- 5. Abschnitt: Mengenmässige Angabe von Zutaten
- Art. 12
- 6. Abschnitt: Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
- Art. 13
- 7. Abschnitt: Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen
- Art. 14
- 8. Abschnitt: Angabe von Produktionsland und Herkunft
- Art. 15 Angabe des Produktionslandes
- Art. 16 Angabe der Herkunft von Zutaten
- Art. 17 ³⁵ Spezifische Angaben für frisches Fleisch
- 9. Abschnitt: Alkoholgehalt
- Art. 18 ³⁶
- 10. Abschnitt: Warenlos
- Art. 19 Grundsatz und Ausnahmen
- Art. 20 Ausgestaltung der Warenlosangabe
- 11. Abschnitt: Nährwertdeklaration
- Art. 21 ³⁹ Grundsätze
- Art. 22 ⁴¹ Erforderliche Angaben
- Art. 23 Zusätzliche Angaben
- Art. 24 Besondere Bestimmungen
- Art. 25 Darstellung der Nährwertdeklaration
- Art. 26 Berechnung und Mengenangaben von Energiewert und Nährstoffmengen
- Art. 27 Angabe je 100 g oder je 100 ml
- Art. 28 Angabe je Portion oder je Verzehreinheit
- 12. Abschnitt: Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
- Art. 29 Allgemeine Bestimmungen zu nährwertbezogenen Angaben
- Art. 30 Besondere Bestimmungen zu nährwertbezogenen Angaben
- Art. 31 Allgemeine Bestimmungen zu gesundheitsbezogenen Angaben
- Art. 32 Bewilligungsgesuch
- Art. 33 Bewilligungserteilung
- Art. 34 Besondere Bestimmungen zu gesundheitsbezogenen Angaben
- Art. 35 Gemeinsame Bestimmungen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
- 13. Abschnitt: Identitätskennzeichen
- Art. 36 Grundsatz und Ausnahmen
- Art. 37 Erforderliche Angaben
- Art. 38 Besondere Bestimmungen
- 3. Kapitel: Freiwillige Informationen über Lebensmittel
- Art. 39 Grundsatz
- Art. 40 ⁵⁰ «vegetarisch» oder «vegetabil»
- Art. 41 Informationen bezüglich Glutenfreiheit oder reduziertem Glutengehalt
- Art. 42 Informationen über laktosearme und laktosefreie Lebensmittel
- Art. 42 a ⁵¹ Information über Rezepturanpassungen eines Lebensmittels
- Art. 42 b ⁵² Information über die Osmolarität von Getränken
- 4. Kapitel: Nachführen der Anhänge
- Art. 43
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 44 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 45 Übergangsbestimmungen
- Art. 45 a ⁵⁶ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 27. Mai 2020
- Art. 45 b ⁵⁷ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023
- Art. 46 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Begriffsbestimmungen
- Anhang 2 ⁵⁸
- Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
- Teil A Besondere verpflichtende Angaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Teil B Besondere Kennzeichnungsvorschriften für einzelne Arten oder Klassen von Lebensmitteln
- Anhang 3
- Definition der x-Höhe
- Anhang 4
- FAO ⁶¹ -Fanggebiete
- Anhang 5 ⁶²
- Angabe und Bezeichnung der Zutaten
- Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
- Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezielle Bezeichnung durch die Bezeichnung einer Klasse ersetzt werden kann
- Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Funktionsklasse, gefolgt von ihrer Einzelbezeichnung oder der E-Nummer
- Teil D Bezeichnung von Aromen im Verzeichnis der Zutaten
- Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
- Anhang 5a ⁶⁶
- Zulässige Sachbezeichnungen nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b LGV
- Anhang 6 ⁶⁷
- Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können
- Anhang 7
- Mengenmässige Angabe der Zutaten
- Anhang 8
- Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens
- Anhang 9
- Lebensmittel, die von der obligatorischen Nährwertdeklaration ausgenommen sind
- Anhang 10
- Referenzmengen
- Teil A Referenzmengen für Erwachsene für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen
- Teil B Referenzmengen für Erwachsene für die tägliche Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind
- Anhang 11
- Darstellung der Nährwertdeklaration
- Anhang 12
- Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
- Anhang 13 ⁶⁸
- Nährwertbezogene Angaben und Voraussetzungen für ihre Verwendung
- 1 Energiearm
- 2 Energiereduziert
- 3 Energiefrei
- 4 Fettarm
- 5 Fettfrei oder ohne Fett
- 6 Quelle von Omega-3-Fettsäuren
- 7 Hoher Gehalt an Omega-3-Fettsäuren
- 8 Hoher Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren
- 9 Hoher Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren
- 10 Hoher Gehalt an ungesättigten Fettsäuren
- 11 Arm an gesättigten Fettsäuren
- 12 Arm an Trans-Fettsäuren
- 13 Frei von gesättigten Fettsäuren
- 14 Frei von Trans-Fettsäuren
- 15 Cholesterinarm
- 16 Cholesterinfrei
- 17 Zuckerarm
- 18 Zuckerfrei
- 19 Ohne Zuckerzusatz
- 20 Natriumarm oder kochsalzarm
- 21 Sehr natriumarm oder sehr kochsalzarm
- 22 Natriumfrei oder kochsalzfrei
- 23 Ohne Zusatz von Natrium oder Kochsalz
- 24 Ballaststoffquelle
- 25 Hoher Ballaststoffgehalt
- 26 Proteinquelle
- 27 Hoher Proteingehalt
- 28 «Quelle von» [Name des Vitamins oder des Mineralstoffs nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe f]
- 29 «Hoher Gehalt an» oder «reich an» [Name des Vitamins oder des Mineralstoffs nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe f]
- 30 «Enthält» [Name des Nährstoffs oder einer anderen Substanz]
- 31 Erhöhter Anteil an einem Nährstoff
- 32 Reduzierter Anteil an einem Nährstoff
- 33 Leicht oder Light
- 34 Von Natur aus oder natürlich
- 35 Eiweissarm
- Anhang 14 ⁷¹
- Zulässige gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, Lebensmittelbestandteile, Lebensmittelinhaltsstoffe und Lebensmittelkategorien sowie die Voraussetzungen für ihre Verwendung
- Anhang 14a ⁷⁸
- Vom BLV bezeichnete Ausnahmen für allgemeine Bezeichnungen, die traditionell zur Angabe einer Eigenschaft einer Kategorie von Lebensmitteln oder Getränken verwendet werden und die auf Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hindeuten können
- Anhang 15
- Begleitdokument für Rohstoffe für die Gelatine- oder Kollagenherstellung (Muster)
- Teil A Identifizierung der Rohstoffe
- Teil B Herkunft der Rohstoffe
- Teil C Bestimmungsort der Rohstoffe
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