SGleiG
INHALT
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
- Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziele des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundsätze
- § 5 Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts; Entschädigung und Schadensersatz
- Teil 2
- Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten
- § 6 Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe
- § 7 Annahmeverfahren, Auswahlverfahren
- § 8 Qualifikation
- § 9 Dienstliche Benachteiligungsverbote
- § 10 Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Teil 3
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
- § 11 Dienstliche Rahmenbedingungen
- § 12 Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit
- § 13 Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung
- § 14 Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 15 Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
- § 17 Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
- Teil 4
- Gleichstellungsplan
- § 18 Zweck
- § 19 Erstellung, Inkrafttreten, Geltungszeitraum, Veröffentlichung
- § 20 Inhalt
- § 21 Zwischenbilanz
- § 22 Gleichstellungsplan für die personalbearbeitenden Stellen
- Teil 5
- Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
- Abschnitt 1
- Wahl
- Unterabschnitt 1
- Wahlbereich und Wahlberechtigung
- § 23 Wahl und Wahlberechtigung im Bundesministerium der Verteidigung und in den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen
- § 24 Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Streitkräfte
- § 25 Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
- § 26 Anordnungsermächtigung zur Wahl in weiteren Dienststellen
- § 27 Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen
- § 28 Ausschluss doppelter Wahlberechtigung
- Unterabschnitt 2
- Wahlgrundsätze, Amtszeit, Bestellung
- § 29 Wahlgrundsätze
- § 30 Amtszeit
- § 31 Bestellung
- § 32 Bestellung bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Verhinderung
- § 33 Anzahl der Stellvertreterinnen
- § 34 Bestellung einer Stellvertreterin bei Abwesenheit
- Unterabschnitt 3
- Anfechtung und Verordnungsermächtigung
- § 35 Anfechtung der Wahl
- § 36 Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 4
- Verfahren bei Umstrukturierung von Dienststellen
- § 37 Aufstellung einer Dienststelle
- § 38 Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen
- § 39 Eingliederung einer Dienststelle
- § 40 Aufspaltung einer Dienststelle
- § 41 Umbenennung einer Dienststelle
- Abschnitt 2
- Rechtsstellung
- Unterabschnitt 1
- Gleichstellungsbeauftragte
- § 42 Rechtsstellung
- § 43 Nichtvereinbarkeit des Amtes mit anderen Ämtern
- § 44 Verschwiegenheitspflicht
- § 45 Ausstattung, Verfügungsfonds, Weiterbildung
- Unterabschnitt 2
- Stellvertretung
- § 46 Grundlagen
- § 47 Stellvertreterin im Vertretungsfall
- § 48 Entlastung der Stellvertreterin, Übertragung eigener Aufgaben
- Abschnitt 3
- Aufgaben und Einbindung
- § 49 Aufgaben
- § 50 Zusammenarbeit in der Dienststelle
- § 51 Grundlagen der Einbindung
- § 52 Informationsanspruch
- § 53 Informationsanspruch bei Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren
- § 54 Informationsanspruch bei Würdigung besonderer Leistungen
- § 55 Mitwirkungsrecht
- § 56 Einbindung bei Einzelpersonalentscheidungen
- § 57 Einbindung durch Stufenbeteiligung
- § 58 Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien
- § 59 Soldatinnenversammlung, sonstige Informationsveranstaltungen, Sprechstunden
- Teil 6
- Gleichstellungsvertrauensfrauen
- Abschnitt 1
- Bestellung und Amtszeit
- § 60 Bestellung in den Dienststellen der Streitkräfte
- § 61 Bestellung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
- § 62 Bestellung einer Abwesenheitsvertreterin
- § 63 Amtszeit
- Abschnitt 2
- Rechtsstellung und Aufgaben
- § 64 Rechtsstellung
- § 65 Verschwiegenheitspflicht
- § 66 Vertrauensverhältnis
- § 67 Aufgaben
- Teil 7
- Einspruchs- und Klagerecht
- § 68 Einspruch
- § 69 Entscheidung über den Einspruch
- § 70 Versuch einer außergerichtlichen Einigung
- § 71 Gerichtliches Verfahren
- § 72 Kosten
- Teil 8
- Statistik, Bericht
- § 73 Statistik
- § 74 Bericht
- Teil 9
- Übergangsbestimmungen
- § 75 Übergangsbestimmungen
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