Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und... (410.700) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
- Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Geltungsbereich
 - 1. Aufnahme in die Volksschule und Austritt
 - § 3 Zuweisung in die Schulen der Volksschule
 - § 4 Aufnahme in eine Schule der Volksschule
 - § 5 Dispens und Austritt sowie Abmeldung von der Volksschule
 - § 3 Abs. 2 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 3 Abs. 3 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 3 Abs. 4 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - 2. Aufnahme in die weiterführenden Schulen und Austritt
 - § 6 Anmeldung für die weiterführenden Schulen und die Brückenangebote
 - § 7 Nachträgliche Anmeldung für die weiterführenden Schulen
 - § 8 Zuweisung in ein Gymnasium
 - § 9 Aufnahme in eine weiterführende Schule
 - § 6 Abs. 4 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 8 Abs. 1 geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 8 Abs. 2 in der Fassung des RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 10 Aufnahme ins Gymnasium
 - § 11 Übertritt von der FMS, IMS und WMS ins Gymnasium
 - § 12 Aufnahme in die FMS, IMS und WMS
 - § 9 Abs. 4 in der Fassung des RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 13 Aufnahme in die BM
 - § 14 Aufnahme in die Brückenangebote
 - § 15 Provisorische Aufnahme in eine weiterführende Schule
 - § 16 Aufnahme in eine weiterführende Schule nach bestandener angeordneter Aufnahme -
 - § 17 Austritt
 - 3. Aufnahme in Profilklassen und Rückversetzung
 - § 18
 - 4. Allgemeines
 - § 19 Beurteilungsinhalt
 - § 20 Anforderungen an die Beurteilung
 - 5. Leistungserhebungen in der Sachkompetenz
 - § 21 Leistungserhebungen
 - § 22 Fernbleiben von Leistungserhebungen
 - § 23 Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen
 - § 24 Massnahmen zum Nachteilsausgleich
 - 6. Zeugnis
 - § 25 Anzahl der Zeugnisse
 - § 26 Inhalt der Zeugnisse
 - § 27 Sachkompetenz im Zeugnis
 - § 28 Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer
 - § 29 Individuelle Lernziele im Zeugnis der Volksschule
 - § 30 Beurteilung der Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern
 - § 29 Titel geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 31
 - § 32 Prädikate für die Beurteilung der Sachkompetenz und die Bestätigung der Teilnahme
 - § 33 Noten für die Beurteilung der Sachkompetenz
 - 7. Lernbericht und Standortgespräch
 - § 34 Lernbericht
 - § 35 Inhalt des Lernberichts
 - § 36 Einschätzung der Selbst- und Sozialkompetenz in den Volksschulen
 - § 37 Standortgespräch
 - 8. Information über Leistungsveränderungen
 - § 38
 - 9. Leistungstests
 - § 39
 - 10. Beförderung und Wiederholung in der Volksschule
 - § 40 Beförderung in der Volksschule
 - § 41 Ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres
 - § 41 Abs. 4
 - § 41a
 - 11. Beförderung, Nichtbeförderung und Wiederholung in den weiterführenden Schulen
 - § 42 Beförderungsfächer
 - § 43 Beförderung im Gymnasium
 - § 44 Nichtbeförderung im und Austritt aus dem Gymnasium von provisorisch übergetrete -
 - § 45 Nichtbeförderung im Gymnasium am Ende des 12. bis 15. Schuljahres
 - § 46 Beförderung in der FMS, IMS, WMS und BM
 - § 47 Aufnahme in eine Fachrichtung an der FMS nach der 1. Klasse
 - § 48 Nichtbeförderung in und Austritt aus der FMS von provisorisch übergetretenen Schü -
 - § 49 Nichtbeförderung in der FMS, IMS, WMS und BM (BM 1) vom 12. bis 15. Schul -
 - § 50 Nichtbeförderung in der BM (BM 2)
 - § 51 Wiederholung eines Unterrichtsjahres im Gymnasium, der FMS, IMS und WMS
 - § 52 Ausserordentliche Wiederholung eines Unterrichtsjahres oder ausserordentliche Be -
 - 12. Überspringen in den Volksschulen, Gymnasien und der FMS
 - § 53 Prüfung des Überspringens eines Schuljahres
 - § 54 Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule
 - § 55 Verfahren für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge
 - § 56 Berechtigung für den Übertritt in den A-Zug
 - § 57 Berechtigung für den Übertritt in den E-Zug
 - § 58 Berechtigung für den Übertritt in den P-Zug
 - § 59 Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen im ersten Quartal des 9.
 - § 60 Wechsel in einen Leistungszug mit höheren Anforderungen
 - § 61
 - § 62
 - § 63 Wechsel in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen
 - § 64
 - § 65 Übertritt von der Sekundarschule in eine weiterführende Schule
 - § 66 Orientierung am Ende des 10. Schuljahres
 - § 67 Verfahren im 11. Schuljahr für den Übertritt in das Gymnasium und die FMS
 - § 68 Verfahren im 11. Schuljahr für den Übertritt in die IMS, WMS und BM
 - § 68a
 - § 69 Berechtigung für den Übertritt in das Gymnasium
 - § 70 Berechtigung für den Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BM
 - § 70a
 - § 70a eingefügt durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - § 71 Leistungserhebungen und Leistungstests
 - § 72 Übertritt und Leistungszugwechsel
 - 13. Volksschule
 - § 73 Volksschulabschluss
 - § 74 Zeugnismappe Sekundarschule
 - § 75 Abschlusszertifikat
 - 14. Weiterführende Schulen
 - § 76 Gymnasium
 - 28. März 2000.
 - § 77 Fachmaturitätsschule (FMS)
 - § 78 Informatikmittelschule (IMS)
 - § 79 Wirtschaftsmittelschule (WMS)
 - § 80 Berufsmaturität (BM)
 - § 81 Brückenangebote
 - § 82 Ergänzende Abschlusszertifikate
 - 15. Zeugnisklassenkonferenz
 - § 83 Beschlussfassung für das 3. - 6. Schuljahr
 - § 84 Beschlussfassung ab dem 7. Schuljahr
 - 16. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse
 - § 85 Ausfertigung und Abgabe der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse
 - § 86 Kenntnisnahme der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse in den Volksschulen, Gymnasi -
 - § 87 Aufbewahrung der Zeugnisse in der Volksschule
 - 17. Ausfertigung, Abgabe, Kenntnisnahme und Aufbewahrung der Lernberichte
 - § 88
 - 18. Formulare und Mindestvorgaben für Zeugnisse, Zwischenzeugnisse, Zeugnismappen Volksschule
 - § 89
 - 19. Aufnahmeprüfungen und Leistungstests
 - § 90 Durchführung der freiwilligen und angeordneten Aufnahmeprüfungen
 - § 91 Durchführung der Leistungstests
 - 20. Lehrpersonenteam und mündige Schülerinnen und Schüler
 - § 92 Lehrpersonenteam
 - § 93 Mündige Schülerinnen und Schüler
 - 21. Information der Schulleitungen anderer Schulstufen
 - § 94
 - § 95
 - § 96
 - § 97 Gültigkeit der bisherigen Erlasse
 - § 98 Änderung anderer Erlasse
 - § 99 Aufhebung von Erlassen
 - § 96 lit. b geändert durch RRB vom 8. 7. 2014 (wirksam seit 13. 7. 2014).
 - 2003.
 - 23. Januar 1996;
 - § 4 Abs. 2 wird am 1. Januar 2016 wirksam. Den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen und
 - § 1. Zusätzliche Angebote (besondere Schulanlässe) (§ 26 SLV)
 - § 2. Zulassungskriterien für die Aufnahme in eine Fachrichtung (§ 47 SLV)
 - § 3. Wechsel der Fachrichtung
 - § 1. Schulische Brückenangebote
 - § 2. Kombinierte Brückenange bote
 - § 3. Integrative Brückenangebote
 - § 4. Brückenangebot Vorkurse der Berufsfachschulen
 - § 5. Brückenangebot duale Vorlehren der Berufsfachschulen
 - § 7. Austritt
 - § 1. Aufnahmevoraussetzungen
 - § 2. Wiederholen eines Schuljahres
 - § 3. Versetzung in eine Klasse der allgemeinen Richtung
 - § 1. Verbleib im Leistungszug mit höheren Anforderungen nach dem 1. Semester der 1.
 - § 2. Beförderung in der 1. Klasse des Gymnasiums oder der FMS im Schuljahr 2022/23
 - § 3. Definitiver Übertritt in das Gymnasium oder die FMS auf Beginn des Schuljahres 2023/24