Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (331)
INHALT
Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung, StReV)
- Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung, StReV)
- 1. Kapitel: Gegenstand und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Meldepflichten
- Art. 3 Internationale Rechtshilfe
- Art. 4 Widerrufsentscheide
- 3. Kapitel: Online-Zugangsrechte
- Art. 5 Recht zur Eintragung von Daten
- Art. 6 Recht der registerführenden Behörden zur Änderung oder Entfernung von Daten
- Art. 7 Recht zur Änderung oder Entfernung von identifizierenden Angaben zur Person
- Art. 8 Erteilung und Entzug von Online-Zugangsrechten
- Art. 9 Kontrolle der Zweckkonformität von Abfragen
- Art. 10 Nutzung von VOSTRA-Standardschnittstellen
- 4. Kapitel: Datensicherheit, technische Anforderungen, Protokollierung und Weitergabe anonymisierter Daten
- Art. 11 Datensicherheit
- Art. 12 Technische Anforderungen
- Art. 13 Protokollierung
- Art. 14 Weitergabe anonymisierter Daten
- 5. Kapitel: Inhalt von VOSTRA
- 1. Abschnitt: Eingetragene Daten im Bereich der Strafdatenverwaltung
- Art. 15 Identifizierende Angaben zur Person
- Art. 16 Eintragungsvoraussetzungen bei Delikten, die mit einem Schuldspruch mit Absehen von Strafe sanktioniert worden sind
- Art. 17 Eintragungsvoraussetzungen für Grundurteile mit Delikten, die teils vor und teils nach Vollendung des 18. Altersjahrs begangen worden sind
- Art. 18 Eintragungsvoraussetzungen für Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteile
- Art. 19 Eintragung von Delikten bei ausländischen Grundurteilen
- Art. 20 Eintragung von Sanktionen
- Art. 21 Detaillierte Datenstruktur bei Grundurteilen
- Art. 22 Einzutragende nachträgliche Entscheide und ihre Struktur
- Art. 23 Speicherung von elektronischen Kopien von Grundurteilen und nachträglichen Entscheiden
- Art. 24 Automatisch generierte Systemdaten, welche auszugsrelevant und in VOSTRA eingetragen sind
- Art. 25 Automatisch generierte Systemmeldungen zur Gewährleistung einer korrekten Datenverwaltung
- Art. 26 Einzutragende Daten bei hängigen Strafverfahren
- Art. 27 Zuständigkeit für den Wechsel der Verfahrensleitung
- 2. Abschnitt: Eingetragene Daten ausserhalb der Strafdatenverwaltung
- Art. 28 Automatisch protokollierte Daten bei Abfragen zugangsberechtigter Behörden
- Art. 29 Daten bei Online-Bestellung eines Auszugs aus einem ausländischen Strafregister
- Art. 30 Daten über die Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
- Art. 31 Suchabfragen der registerführenden Stelle zur Erstellung von Auswertungen
- 3. Abschnitt: Fristen für die Eintragung von Daten in VOSTRA
- Art. 32 Fristen für die Eintragung von identifizierenden Angaben zur Person
- Art. 33 Fristen für die Eintragung von Grundurteilen, nachträglichen Entscheiden und nachträglich erfassten Vollzugsdaten
- Art. 34 Fristen für die Eintragung von hängigen Strafverfahren
- Art. 35 Fristen für die Eintragung von Systemdaten, Suchabfragen und protokollierten Abfragen
- Art. 36 Fristen für die Eintragung von Daten betreffend die Bestellung von ausländischen Strafregisterauszügen
- Art. 37 Fristen für die Eintragung von Daten betreffend die Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
- 4. Abschnitt: Entfernung von Daten aus VOSTRA sowie Nichterscheinen im Auszug
- Art. 38 Entfernung von Grundurteilen mit «keiner Zusatzstrafe» als einziger Rechtsfolge
- Art. 39 Nichterscheinen von Grundurteilen mit «keiner Zusatzstrafe» als einziger Rechtsfolge im Behördenauszug 2 und 3
- Art. 40 Fristberechnung bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen
- Art. 41 Entfernung der Daten mit Vollendung des 100. Altersjahrs
- Art. 42 Entfernung von Systemmeldungen, Suchabfragen und anderen Meldungen
- Art. 43 Gesuche um Sonderberechnung der Entfernungsfrist
- Art. 44 Festlegung eines fiktiven Vollzugsende-Datums
- 6. Kapitel: Bekanntgabe von Daten aus VOSTRA
- 1. Abschnitt: Zugangsprofile und Auszugsarten im Bereich der Strafdatenverwaltung
- Art. 45 Unterschiede zwischen gedrucktem Auszug und Online-Auszug
- Art. 46 Gedruckte Auszüge, die keine Strafdaten enthalten
- Art. 47 Systemdaten, die über ein Zugangsprofil einsehbar sind
- Art. 48 Privat- und Sonderprivatauszüge mit elektronischer Signatur
- Art. 49 Validierung von Privat- und Sonderprivatauszügen, die keine Grundurteile enthalten
- 2. Abschnitt: Zugang für Behörden
- Art. 50 Präzisierung einzelner Zugangszwecke für kantonale Migrationsbehörden und für das Staatssekretariat für Migration
- Art. 51 Prüfung der Erhältlichkeit von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister
- 3. Abschnitt: Zugang für Private
- Art. 52 Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
- Art. 53 Inhalt, Gültigkeitsdauer und Kontrolle der Bestätigung nach Artikel 55 Absatz 4 StReG
- Art. 54 Gebühren für Privat- und Sonderprivatauszüge
- 4. Abschnitt: Automatische Weiterleitung von Daten aus VOSTRA an Behörden
- Art. 55 Meldung an die Gruppe Verteidigung
- Art. 56 Meldung an die Strassenverkehrsbehörden
- Art. 57 Meldung von Einziehungen
- Art. 58 Meldung an die kantonalen Ausländerbehörden
- Art. 59 Meldung an das SEM
- Art. 60 Meldung an die kantonalen Waffenbehörden
- Art. 61 Meldung an den Heimatstaat
- Art. 61 a ³⁴ Meldung an die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister
- 7. Kapitel: Meldung von Todesfällen an VOSTRA
- Art. 62
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 63 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 64 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Datensätze und Datenfelder von eintragungspflichtigen identifizierenden Angaben zur Person, die in einem Zugangsprofil (in dem Strafdaten gespeichert sind) sichtbar sind
- Anhang 2
- Datensätze und Datenfelder von eintragungspflichtigen Grundurteilen, die in einem Zugangsprofil sichtbar sind (ohne identifizierende Angaben zur Person)
- Anhang 3
- Datensätze und Datenfelder von eintragungspflichtigen nachträglichen Entscheiden, die in einem Zugangsprofil sichtbar sind (ohne identifizierende Angaben zur Person)
- Anhang 4
- Datensätze und Datenfelder von eintragungspflichtigen hängigen Strafverfahren, die in einem Zugangsprofil sichtbar sind (ohne identifizierende Angaben zur beschuldigten Person)
- Anhang 5
- Datensätze und Datenfelder von automatisch generierten Systemmeldungen, die durch die registerführenden Behörden für ihren Zuständigkeitsbereich abrufbar sind
- Anhang 6
- Datensätze und Datenfelder von automatisch protokollierten Abfragen nach Artikel 25 StReG
- Anhang 7
- Datensätze und Datenfelder von Online-Bestellungen von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister
- Anhang 8
- Datensätze und Datenfelder über die Bestellung der Privat- und Sonderprivatauszüge
- Anhang 9
- Berechtigung zum Bearbeiten von identifizierenden Angaben zur Person
- Anhang 10
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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