AufenthG
INHALT
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 2
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 3 Passpflicht
- § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit
- § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 Visum
- § 7 Aufenthaltserlaubnis
- § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 9 Niederlassungserlaubnis
- § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9c Lebensunterhalt
- § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag
- § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
- § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
- § 12a Wohnsitzregelung
- Abschnitt 2
- Einreise
- § 13 Grenzübertritt
- § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
- § 15 Zurückweisung
- § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
- Abschnitt 3
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
- § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
- § 16b Studium
- § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums
- § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 16e Studienbezogenes Praktikum EU
- § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
- § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- Abschnitt 4
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
- § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 18d Forschung
- § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher
- § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 18g Blaue Karte EU
- § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 19b Mobiler-ICT-Karte
- § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
- § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
- § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e
- § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- § 21 Selbständige Tätigkeit
- Abschnitt 5
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- § 22 Aufnahme aus dem Ausland
- § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
- § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
- § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
- § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
- § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
- § 26 Dauer des Aufenthalts
- Abschnitt 6
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- § 27 Grundsatz des Familiennachzugs
- § 28 Familiennachzug zu Deutschen
- § 29 Familiennachzug zu Ausländern
- § 30 Ehegattennachzug
- § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
- § 32 Kindernachzug
- § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
- § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder
- § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
- § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Abschnitt 7
- Besondere Aufenthaltsrechte
- § 37 Recht auf Wiederkehr
- § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
- § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Abschnitt 8
- Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- § 39 Zustimmung zur Beschäftigung
- § 40 Versagungsgründe
- § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
- § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
- Kapitel 3
- Integration
- § 43 Integrationskurs
- § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 45 Integrationsprogramm
- § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 4
- Ordnungsrechtliche Vorschriften
- § 46 Ordnungsverfügungen
- § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
- § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich
- § 48 Ausweisrechtliche Pflichten
- § 48a Erhebung von Zugangsdaten
- § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität
- Kapitel 5
- Beendigung des Aufenthalts
- Abschnitt 1
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 50 Ausreisepflicht
- § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
- § 52 Widerruf
- § 53 Ausweisung
- § 54 Ausweisungsinteresse
- § 55 Bleibeinteresse
- § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
- § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2
- Durchsetzung der Ausreisepflicht
- § 57 Zurückschiebung
- § 58 Abschiebung
- § 58a Abschiebungsanordnung
- § 59 Androhung der Abschiebung
- § 60 Verbot der Abschiebung
- § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 60c Ausbildungsduldung
- § 60d Beschäftigungsduldung
- § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen
- § 62 Abschiebungshaft
- § 62a Vollzug der Abschiebungshaft
- § 62b Ausreisegewahrsam
- § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft
- Kapitel 6
- Haftung und Gebühren
- § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer
- § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer
- § 65 Pflichten der Flughafenunternehmer
- § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 67 Umfang der Kostenhaftung
- § 68 Haftung für Lebensunterhalt
- § 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen
- § 69 Gebühren
- § 70 Verjährung
- Kapitel 7
- Verfahrensvorschriften
- Abschnitt 1
- Zuständigkeiten
- § 71 Zuständigkeit
- § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung
- § 72 Beteiligungserfordernisse
- § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken
- § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln
- § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa
- § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
- § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
- § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
- Abschnitt 1a
- Durchbeförderung
- § 74a Durchbeförderung von Ausländern
- Abschnitt 2
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- § 75 Aufgaben
- § 76
- Abschnitt 3
- Verwaltungsverfahren
- § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen
- § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
- § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
- § 79 Entscheidung über den Aufenthalt
- § 80 Handlungsfähigkeit
- § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
- § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 82 Mitwirkung des Ausländers
- § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit
- § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage
- § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten
- § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
- Abschnitt 4
- Datenschutz
- § 86 Erhebung personenbezogener Daten
- § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration
- § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden
- § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen
- § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
- § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen
- § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden
- § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden
- § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden
- § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt
- § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten
- § 91a Register zum vorübergehenden Schutz
- § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle
- § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG
- § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801
- § 91e Gemeinsame Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
- § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union
- § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU
- Kapitel 8
- Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
- § 92 Amt der Beauftragten
- § 93 Aufgaben
- § 94 Amtsbefugnisse
- Kapitel 9
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 95 Strafvorschriften
- § 96 Einschleusen von Ausländern
- § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
- § 97a Geheimhaltungspflichten
- § 98 Bußgeldvorschriften
- Kapitel 9a
- Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
- § 98a Vergütung
- § 98b Ausschluss von Subventionen
- § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Kapitel 10
- Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 99 Verordnungsermächtigung
- § 100 Sprachliche Anpassung
- § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte
- § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung
- § 103 Anwendung bisherigen Rechts
- § 104 Übergangsregelungen
- § 104a Altfallregelung
- § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
- § 104c Chancen-Aufenthaltsrecht
- § 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
- § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
- § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
- § 106 Einschränkung von Grundrechten
- § 107 Stadtstaatenklausel
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