Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (822.115.2)
INHALT
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
- Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Psychische Belastung
- Art. 3 Körperliche Belastung
- Art. 4 Physikalische Einwirkungen
- Art. 5 Chemische Agenzien mit physikalischen Gefahren
- Art. 6 Chemische Agenzien mit toxikologischen Gefahren
- Art. 7 Biologische Agenzien
- Art. 8 Gefährliche Arbeitsmittel
- Art. 9 Gefährliche Tiere
- Art. 10 Arbeitsumfeld mit hohem Berufsunfallrisiko
- Art. 11 Sauerstoffreduzierte Atmosphäre
- Art. 12 Überhören von Signalen
- Art. 13 Passivrauchen
- Art. 14 Anpassung der begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Anhängen der Bildungspläne
- Art. 15 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 16 Inkrafttreten
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