VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf (10.5121)
INHALT
VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf
- VOLLZUGSBESTIMMUNGEN betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf
- Artikel 1 Jedes Ausreissen, Ausgraben, Feilbieten, gewerbsmässige Versenden und überhaupt das massenhafte Pflücken der nach Artikel 2 und 3 hiernach
- Artikel 2 Es gelten als absolut geschützte Pflanzen mit totalem Pflückverbot: Breitblättriger Rohrkolben Maiglöcklein, Maieriesli Türkenbund Feuerlilie Gelbe Schwertlilie Sibirische Schwertlilie Angebrannte Orchis Rotes Waldvögelein Fliegenorchis Bienenorchis Typha latifolia
- Artikel 9 Diese Vollzugsbestimmungen treten sofort in Kraft 4
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