Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (713.010)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
- Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
- 15. September 2009 und mit Beschluss des Regierungsrats vom 20. Januar
- 1. Terrain
- 1.1 Massgebendes Terrain
- 2. Gebäude
- 2.1 Gebäude
- 2.2 Kleinbauten
- 2.3 Anbauten
- 2.4 Unterirdische Bauten
- 2.5 Unterniveaubauten
- 3. Gebäudeteile
- 3.1 Fassadenflucht
- 3.2 Fassadenlinie
- 3.3 Projizierte Fassadenlinie
- 3.4 Vorspringende Gebäudeteile
- 3.5 Rückspringende Gebäudeteile
- 4. Längenbegriffe, Längenmasse
- 4.1 Gebäudelänge
- 4.2 Gebäudebreite
- 5. Höhenbegriffe, Höhenmasse
- 5.1 Gesamthöhe
- 5.2 Fassadenhöhe
- 5.3 Kniestockhöhe
- 5.4 Lichte Höhe
- 6. Geschosse
- 6.1 Vollgeschosse
- 6.2 Untergeschosse
- 6.3 Dachgeschosse
- 6.4 Attikageschosse
- 7. Abstände und Abstandsbereiche
- 7.1 Grenzabstand
- 7.2 Gebäudeabstand
- 7.3 Baulinien
- 7.4 Baubereich
- 8. Nutzungsziffern
- 8.1 Anrechenbare Grundstücksfläche
- 8.2
- 8.3 Baumassenziffer
- 8.4 Überbauungsziffer
- 8.5 Grünflächenziffer
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