Verordnung über den buchhalterischen und finanziellen Übergang zwischen dem Gesundhei... (800.17)
INHALT
Verordnung über den buchhalterischen und finanziellen Übergang zwischen dem Gesundheitsnetz Wallis und den Krankenanstalten
- Verordnung über den buchhalterischen und finanziellen Übergang zwischen dem Gesundheitsnetz Wallis und den Krankenanstalten
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Zweck
- Art. 3 Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2003
- Art. 4 Unterbreitung der Jahresrechnung
- Art. 5 Die finanzielle Beilage
- Art. 6 Inventar des Umlaufvermögens
- Art. 7 Bewertung der Lager
- Art. 8 Inventar der Infrastrukturen
- Art. 9 Berücksichtigung der stationären Patienten zum Abschlussdatum
- Art. 10 Definitive Tarife für Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2003
- Art. 11 Rückstellungen für das Umlaufvermögen
- Art. 12 Verbuchung der transitorischen Aktiven und -Passiven
- Art. 13 Ergebnis des Geschäftsjahrs 2003 und der früheren Geschäftsjahre
- Art. 14 Kostenträgerrechnung
- Art. 15 Prüfung der Jahresrechnung 2003
- Art. 16 Haftung für die eingegangenen Verbindlichkeiten
- Art. 17 Fakturierung von Leistungen zugunsten von Patienten, die zum
- Art. 18 Liquidation von in der Bilanz ausgewiesenen Posten
- Art. 19 Operative Verpflichtungen aus früheren Geschäftsjahren
- Art. 20 Einkassieren der erbrachten Leistungen und Rückzahlung von
- Art. 21 Buchhalterisches Vorgehen für die Übernahme verschiedener
- Art. 22 Transitorische Posten 2003-2004
- Art. 23 Erfassung der Buchhaltung
- Art. 24 Finanzierung des Umlaufvermögens
- Art. 25 Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen
- Art. 26 Kontenplan
- Art. 27 Rechnungseröffnung auf den 1. Januar 2004
- Art. 28 Kostenträgerrechnung
- Art. 29 Unterbreitung der Betriebsergebnisrechnungen und der Bilanzen
- Art. 30 Eröffnungsbilanz
- Art. 31 Geschäftsbericht und Jahresrechnung
- Art. 32 Hôpital du Chablais, kantonale Krankenanstalten,
- Art. 33 Anwendung
- Art. 34 Rechtsmittel
- Art. 35 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
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