Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt (951.12)
INHALT
Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt
- Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Plattformen für die sichere Übermittlung
- Art. 3 Elektronische Einreichung von Eingaben
- Art. 4 b) Format der Übermittlung
- Art. 5 c) Signatur
- Art. 3 Abs. 2 dieses Erlasses. Die unterzeichnete Quittung wird dem Migrations -
- Art. 6 d) Fristwahrung
- Art. 7 Elektronische Akteneinsicht
- Art. 8 Abruf von Informationen zum Verfahrensstand
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