Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisie... (814.7)
INHALT
Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich
- Art. 2 Koordination und Zusammenarbeit
- Art. 3 Verwendung von Solarien
- Art. 4 Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke
- Art. 5 Veranstaltungen mit Schall
- Art. 6 Laserpointer
- Art. 7 Austausch der nötigen Daten
- Art. 8 Kosten
- Art. 9 Verwaltungsverfahren
- Art. 10 Kontrollen und Verwaltungsmassnahmen
- Art. 11 Strafverfahren
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