Allgemeine Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Har... (172.810)
INHALT
Allgemeine Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung der Register
- Allgemeine Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung der Register
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Gegenstand
- Art. 3 Geltungsbereich
- Art. 4 Begriffserläuterungen
- Art. 5 Organisation und Struktur
- Art. 6 Aufgaben
- Art. 7 Umfang der in der RDB enthaltenen Informationen
- Art. 8 Nachführung der Daten
- Art. 9 Status der Quelldatenbanken
- Art. 10 Aktualität der Nachführungen
- Art. 10a * Zulassung von Anwendungen zur Verwaltung der Quelldaten -
- Art. 11 Aktivierung einer Quelldatenbank
- Art. 12 Zugangsberechtigungen
- Art. 13 Antrag auf einen Gruppenzugang
- Art. 14 Antrag auf einen Einzelbenutzerzugang
- Art. 15 Antrag auf einen Administratorenzugang
- Art. 16 Periodische Überprüfung der Zugänge
- Art. 17 Änderung oder Widerruf der Zugänge
- Art. 18 Nutzung des Einzelbenutzerzugangs oder des Administratoren -
- Art. 19 Nutzung des Zugangs zu den Daten zu statistischen Zwecken
- Art. 20 Abfrageschnittstelle
- Art. 21 Abfrage der Daten über eine Drittanwendung
- Art. 22 Verwaltung der Einzelbenutzer- oder Administratorenzugänge
- Art. 23 Gemeinsame Nutzung der Daten zwischen RDB
- Art. 24 Download und Nutzung der Daten
- Art. 25 Inkohärenz der Daten und Korrekturen
- Art. 26 Aufgaben und Zuständigkeiten der Koordinationsstellen Verwal -
- Art. 27 Aufgaben und Zuständigkeiten der Koordinationsstellen Statistik
- Art. 28 Aufgaben und Zuständigkeiten der für die Informatik zuständi -
- Art. 29 Aufgaben und Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten
- Art. 30 Auskünfte
- Art. 31 Antrag auf Berichtigung oder Löschung von Daten
- Art. 32 Löschung von Daten
- Art. 33 Gebühren
- Art. 34 Vollzug von Sanktionen
- Art. 35 Beschwerdeverfahren
- Art. 36 Übergangsbestimmungen
- Art. 10a 18.05.2022 01.06.2022 eingefügt RO/AGS 2022-036
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