Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (141.11)
INHALT
Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
- § 1 Zuständigkeit
- § 2 Geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse
- § 3 Deutschkenntnisse
- § 4 Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- § 5 Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensver -
- § 6 Schweizerinnen und Schweizer ohne Kantonsbürgerrecht
- § 7 Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht
- § 8 Einbürgerungsgesuch
- § 9 Ehrenbürgerrecht
- § 10 Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht
- § 11 Schweizerinnen und Schweizer ohne Kantonsbürgerrecht und Auslände -
- § 12 Rückzug oder Ablehnung des Einbürgerungsgesuches
- § 13 Antrag auf Ablehnung eines Gesuches
- § 14 Mitteilung des Beschlusses
- § 15 Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
- § 16 Entlassung aus dem Kantons- oder Gemeindebürgerrecht
- § 17 Wirkung
- § 18 Grundsatz
- § 19 Gebührensätze
- § 20 Bezug der Gebühren
Feedback