Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemei... (RiE 970.120)
INHALT
Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemeinde Riehen
- Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage für Fernsehen und Radio der Gemeinde Riehen
- § 1 Zweck und Finanzierung
- § 2 Umfang der Gemeinschaftsantennenanlage
- § 3 Bau, Betrieb und Verwaltung
- § 4 Anschluss von Nachbargemeinden
- § 5 Anschlussbegehren
- § 6 Hauszuleitung, Hausinstallationen
- § 7 Duldung von Einrichtungen und Leitungsrechten
- § 8 Zutrittsrecht
- § 9 Anschlussbeiträge und Benützungsgebühren
- 1. Zur Deckung der durch die Erstellung der
- 2. Ausserdem hat jeder Liegenschafts- und Stockwerk -
- 3. Diese Beiträge werden vom Haus- oder Stockwerk -
- 1. Zur Deckung der jährlich anfallenden Kosten für
- 1. Der Gemeinderat setzt in einer von ihm zu erlassen -
- 2. In dieser Ordnung sind weitere für die Erhebung der
- 3. Der Gemeinderat ist gehalten, Beiträge und Gebüh -
- 1. Bei Aufhebung des Anschlusses durch den Abon -
- § 10 Sonderfälle
- § 11 Anschlusspflicht
- § 12 Entfernen vorhandener Dachantennen
- § 13 Kontrollrecht der Gemeinde
- § 14 Inkrafttreten des Reglementes
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