Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen (RiE 724.700)
INHALT
Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen
- Ordnung betreffend den Engrosmarkt in Riehen
- §1. Auf dem alten Werkhofareal zwischen Gartengasse und Bach-
- §2. Dieser Markt ist speziell nur Grossmarkt, und es sollen keine
- §3. Kann der genannte Platz für Marktzwecke vorübergehend nicht
- §4. Ausserhalb des in § 1 bezeichneten Areals ist der Engroshandel
- §5. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, wird ge-
- §6. Durch diese Ordnung wird die Ordnung für den Engrosmarkt in
Feedback