Geschäftsreglement für die Filmkommission (569.250)
INHALT
Geschäftsreglement für die Filmkommission
- Geschäftsreglement für die Filmkommission
- §1. Die Filmkommission besteht aus einem Präsidenten, Vizepräsi-
- §2. Die Ersatzmitglieder sollen aufgeboten werden, wenn ordentli-
- §3. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, zu entscheiden, ob
- §4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sind jederzeit berechtigt,
- §5. Der Präsident bzw. sein Stellvertreter ordnet eine Kommissions-
- §6. Über die Sitzungen der Filmkommission wird ein Protokoll ge-
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