Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel (446.810)
INHALT
Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel
- Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt die Promotion in Psychologie an der Fa-
- §2. Die Fakultät verleiht für eine erfolgreiche Promotion, bestehend
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von einer Stunde
- §5. Die Immatrikulationspflicht ist in der Studierendenordnung der
- §6. Die Dissertation muss die Fähigkeit der Doktorandin bzw. des
- §7. Der schriftliche Antrag um Zulassung zur Promotion ist beim
- §8. Zur Beurteilung der Dissertation bestellt die Promotionskom-
- §9. Die Promotionskommission entscheidet auf der Grundlage der
- § 10. Im Einvernehmen mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten
- § 11. Die Disputation (Verteidigung der Dissertation) hat den
- § 12. Die Promotionskommission bewertet die Disputation mit einer
- § 13. Nach der Disputation befindet die Promotionskommission in
- § 14. Die Dissertation ist der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in ge-
- § 15. Nach der Veröffentlichung der Dissertation wird eine Urkunde
- § 16. Für die Leistungsbewertung der Dissertation, der Disputation
- § 17. Das Promotionsverfahren kann auf Antrag der Kandidatin bzw.
- § 18. Wird vor Aushändigung der Promotionsurkunde festgestellt,
- § 19. Die akademische Würde eines «doctor honoris causa» (Dr. h.c.)
- § 20. Die Promotionskommission wird fallweise von der Fakultäts-
- § 21. Die Fakultätsversammlung nimmt die ihr in dieser Ordnung zu-
- § 22. Verfügungen sind den Betroffenen begründet, schriftlich und
- § 23. Diese Promotionsordnung ist zu publizieren; sie wird sofort
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