Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des... (811.28)
INHALT
Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
- Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
- Art. 1 Ziele
- Art. 2 Pflichten
- Art. 3 Wohnsitz
- Art. 4 Schulen
- Art. 5 Kantonsbeitrag
- Art. 6 Kostenvergütung
- Art. 7 Schulgeld
- Art. 8 Gebühren und Kosten
- Art. 9 Verhältnis zwischen Vereinbarungskantonen und Schulen
- Art. 10 Fürstentum Liechtenstein
- Art. 11 Koordinationsstelle
- Art. 12 Kündigung
- Art. 13 Gültigkeit
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