Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt (784.300) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
- Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Gebühren für Entscheide über Kanalisationsbegehren
 - § 3 Gebühren für andere Entscheide
 - § 4 Gebühren für Kontrollen und Dienstleistungen betreffend Gebäude und Grundstück -
 - § 5 Gebühren für den Einsatz von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen
 - 1. Für Fahrzeuge (ohne Chauffeuse oder Chauffeur und ohne Begleitung):
 - 2. Für Geräte und Material:
 - § 6 Übrige Gebühren
 - § 7 Zuschläge, Ermässigungen
 - § 8 Mehrwertsteuer
 - § 9 Gebührenverfügung
 - § 10 Fälligkeit, Verzugszins, Mahngebühren
 - § 11 Publikation und Wirksamkeit