Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte (743.910)
INHALT
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 * Anwendungsbereich
- II. Bau und Betrieb der Anlagen
- Art. 3 Bewilligungen
- Art. 4 Enteignungsrecht
- Art. 5 * Voraussetzungen der Bewilligungen
- Art. 6 Unterhalt und Kontrolle
- Art. 7 Sanktionen
- III. Organisation
- Art. 8 Organe
- Art. 9 Konferenz
- 1. die Aufstellung von Vorschriften für den Bau und Betrieb der unter
- 2. die Aufstellung eines Geschäftsreglementes für den Verkehr der
- 3. die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Sekretärs für
- 4. die Wahl von zwei Rechnungsrevisoren;
- 5. die Bezeichnung einer technischen Kontrollstelle;
- 6. die Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbe -
- 7. Aussprachen über gemeinsam interessierende Fragen im Interesse
- Art. 10 Geschäftsleitung
- 1. Vorbereitung und Vollzug der Konferenzbeschlüsse;
- 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle;
- 3. Führung des gesamten Rechnungswesens, Erstellung der Jahres -
- 4. Abfassung des Jahresberichtes;
- 5. Protokollführung an den Sitzungen der Konferenz.
- Art. 11 Rechnungsrevisoren
- Art. 12 Technische Kontrollstelle
- 1. Begutachtung von Projekten ;
- 2. Abnahme betriebsbereiter Anlagen, eingeschlossen der bei Inkrafttre -
- 3. periodische und ausserordentliche Kontrollen der Anlagen und tech -
- 4. Berichterstattung über die Kontrollen und Untersuchungen an die Ge -
- 5. Beratung der Organe der Konferenz und der zuständigen Instanzen
- 6. Ausarbeitung von Rapporten an die Geschäftsleitung als Grundlagen
- Art. 13 Finanzierung
- Art. 14 Sitz
- Art. 15 Ein- und Austritt
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 16 Bestehende Anlagen
- Art. 17 Verhältnis zu andern Rechtsquellen
- Art. 18 Inkrafttreten
- 15.10.1951 29.05.1962 Erlass Erstfassung -
- 27.11.1972 18.06.1973 Erlasstitel geändert -
- 27.11.1972 18.06.1973 Art. 2 geändert -
- 27.11.1972 18.06.1973 Art. 5 geändert -
- Art. 2 27.11.1972 18.06.1973 geändert -
- Art. 5 27.11.1972 18.06.1973 geändert -
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