Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Insti... (869.130)
INHALT
Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Institutionen der Behindertenhilfe
- Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Institutionen der Behindertenhilfe
- § 1. Zweck
- § 2.
- § 3.
- § 4.
- § 5.
- 31. Dezember 2007 geltenden Fassung. Die Gewährung der Beiträge
- § 6.
- § 7.
- § 8. Wirksamkeit
- 2011.
- § 8: Behindertenkonzept vom Bundesrat genehmigt am 24. 9. 2010.
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