Reglement über die Führung von Pools an den Departementen, Kliniken und Instituten d... (331.600)
INHALT
Reglement über die Führung von Pools an den Departementen, Kliniken und Instituten der kantonalen Spitäler
- Reglement über die Führung von Pools an den Departementen, Kliniken und Instituten der kantonalen Spitäler
- §1. An den einzelnen Departementen, Kliniken und Instituten der
- §2. Die Poolgelder sind im wesentlichen für folgende Zielsetzungen
- §4. Die Pools werden finanziert:
- §5. Die Pools organisieren sich in Anlehnung an das Vereinsrecht
- §6. Die Verwaltung der Poolgelder ist Sache des jeweiligen Spitals.
- §7. Bei Auflösung eines Pools wird das Poolvermögen in Absprache
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