Verordnung über besondere Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (642.132)
INHALT
Verordnung über besondere Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Verordnung über besondere Untersuchungsmassnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Art. 1 Besondere Untersuchungsorgane
- Art. 2 Aufgabe der besonderen Untersuchungsorgane, Voraussetzungen für eine Untersuchung
- Art. 3 Untersuchung, Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden
- Art. 4 Abschluss der Untersuchung; Kosten, Entschädigungen
- Art. 5 Antrag auf Weiterverfolgung
- Art. 6 Beschwerden gegen Untersuchungshandlungen
- Art. 7 Inkrafttreten
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