Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen ... (689.211)
INHALT
Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen für Tierpfleger sowie die gemeinsame Durchführung von Tierpflegerprüfungen
- Vereinbarung über die gemeinsame Anerkennung und Durchführung von Ausbildungskursen für Tierpfleger sowie die gemeinsame Durchführung von Tierpflegerprüfungen
- § 1 Der Kanton Basel-Stadt und der Kanton Basel-Landschaft arbeiten auf der
- § 2 Das Veterinäramt des Kantons Basel-Stadt sowie der Kantonstierarzt des Kan-
- § 3 Der Kanton Basel-Landschaft stellt dem Kanton Basel-Stadt für seine Aufwen-
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