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Gesetz über die Verwendung eines Anteils aus dem Verkauf der Goldreserven der Schwei... (621.200)
CH - SH
31.07.2006
INHALT
Gesetz über die Verwendung eines Anteils aus dem Verkauf der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank zugunsten der Gemeinden
Gesetz über die Verwendung eines Anteils aus dem Verkauf der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank zugunsten der Gemeinden
Art. 4 Das Gesetz über den Finanzausgleich vom 17. Mai 2004 wird wie
Art. 15 Abs. 1 Die Art. 1 bis 8 gelten bis 31. Dezember 2007.
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