Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistente... (162.810) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistenten an den Anstalten, Instituten und Seminaren der Universität Basel
- Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenten und Hilfsassistenten an den Anstalten, Instituten und Seminaren der Universität Basel
 - §1. Diese Verordnung regelt die Anstellungsbedingungen der Assi-
 - §2. Es werden der Aufgabe und der zeitlichen Inanspruchnahme
 - 1. Assistenten
 - 2. Hilfsassistenten
 - §4. Wer sich um eine Assistentenstelle bewerben will, hat sich auszu-
 - 1. qualifiziertes Abschlussexamen;
 - 2. Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister;
 - 3. für Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. b Immatrikulation an der Uni-
 - §5. Die Anstellung der Assistenten erfolgt aufgrund eines jeweils auf
 - §6. Die Anstellungsdauer der Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. a soll
 - §7. Die Kündigungsfrist für Assistenten gemäss § 3 Ziff. 1 lit. a be-
 - § 3 Ziff. 1 lit. b kann während des ersten Dienstjahres unter Einhaltung
 - §8. Die tägliche Arbeitszeit der vollbeschäftigten Assistenten richtet
 - §9. Die Assistenten und Hilfsassistenten haben ihre Tätigkeit für das
 - § 11. Zuständig für den Abschluss der Dienstverträge mit den Assi-
 - § 12.
 - § 13. Der Ferienanspruch der Assistenten richtet sich nach der Ver-
 - § 14. Die Assistenten haben Aufgebote für militärische Dienstlei-
 - § 15.
 - § 16. Die berufliche Tätigkeit der Assistenten und Hilfsassistenten ist
 - § 17. Die Anstalts-, Instituts- und Seminarleitung kann den Assisten-
 - § 18.
 - § 19. Diese Verordnung ersetzt diejenige betreffend die Anstellungs-