Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell A.Rh. und St. Gallen über die Primarschu... (412.11)
Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell A.Rh. und St. Gallen über die Primarschulverhältnisse von Schönengrund und St. Peterzell
- Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell A.Rh. und St. Gallen über die Primarschulverhältnisse von Schönengrund und St. Peterzell
- Art. 2 Der Verband hat als öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne von Art. 52
- Art. 4 Die Betriebsbeiträge der Vertragskantone werden direkt an die Verbands-
- Art. 5 Streitigkeiten zwischen den beteiligten Gemeinden unter sich oder zwischen
- Art. 6 Streitigkeiten zwischen den Vertragskantonen über die Auslegung und
- Art. 7 Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und trägt das