Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (413.630)
INHALT
Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt
- Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt
- § 1 Gegenstand
- § 2 Zeitpunkt der Prüfungen
- § 2a
- § 3 Prüfungsleitung
- § 4 Examinatorinnen und Examinatoren
- § 5 Betreuungspersonen der selbstständigen Arbeiten und Fachmaturitätsarbeiten
- § 6 Expertinnen und Experten
- § 7 Notensetzung und -bekanntgabe
- § 8 Prüfungsfächer
- § 9 Prüfungsart
- § 10 Prüfungsinhalte
- § 11 Prüfungsdauer
- § 12 Leistungsbewertung
- § 13 Noten der geprüften Fächer im Fachmittelschulausweis
- § 8 Abs. 2: Liste der Prüfungsfächer im Anhang.
- § 14 Zustandekommen der Noten der geprüften Fächer
- § 15 Noten der nicht geprüften Fächer im Fachmittelschulausweis
- § 16 Zustandekommen der Noten der nicht geprüften Fächer
- § 17 Erfahrungsnote und Noten im Fachmittelschulausweis bei Dispensation
- § 18 Selbstständige Arbeit/Fachmaturitätsarbeit
- § 19 Bewertung der selbstständigen Arbeit/Fachmaturitätsarbeit
- § 20 Bestehen des Fachmittelschulabschlusses
- § 21
- 12. Juni 2003 zusätzlichen praktischen Leistungen bzw. die ergänzte Allgemeinbildung
- § 22 Abschlusskonferenz, Validierung der Noten
- § 23 Fachmaturitätskonferenz, Validierung der Noten
- § 24 Unerlaubte Hilfsmittel und andere Unredlichkeiten
- § 25 Fernbleiben und Rücktritt von den Abschlussprüfungen
- § 26 Wiederholung von Abschlusselementen zur Erlangung des Fachmittelschulauswei -
- § 27 Wiederholung von Prüfungsleistungen zur Erlangung der Fachmaturität
- § 28
- § 29
- § 30
- § 31
- § 30 zweiter Satz aufgehoben durch RRB vom 20. 1. 2009 (wirksam seit 3. 12. 2009).
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