Briefwechsel vom 2. Juni 1988 (0.274.184.542)
INHALT
Briefwechsel vom 2. Juni 1988
- Briefwechsel vom 2. Juni 1988
- Verzeichnis der schweizerischen Behörden, denen der direkte Verkehr in Rechtshilfesachen mit ausländischen Amtsstellen gestattet ist ⁸
- Anhang B
- Verzeichnis
- der italienischen Behörden, denen gemäss Briefwechsel vom 2. Juni 1988 der direkte Verkehr mit den schweizerischen Behörden in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen gestattet ist
- I. Zentralbehörde
- II. Gerichte
- III. Preture (Erstinstanzliche Gerichte) ⁹
- IV. Uffici giudiziari (Justizbehörden)
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