Abkommen (0.131.313.6)
INHALT
Abkommen (zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen)
- Abkommen (zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Definitionen
- Art. 3 Zuständigkeiten
- Art. 4 Vorgängige Absprache
- Art. 5 Einsatzarten
- Art. 6 Grenzübertritt
- Art. 7 Grenzübergang des Materials
- Art. 8 Einsätze mit Luftfahrzeugen
- Art. 9 Koordination und Gesamtleitung
- Art. 10 Einsatzkosten
- Art. 11 Schadenersatz
- Art. 12 Unterstützung und Wiederaufnahme von Helfern und Evakuierten
- Art. 13 Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 14 Funkverbindungen
- Art. 15 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 16 Kündigung
- Art. 17 Andere vertragliche Regelungen
- Art. 18 Berlinklausel
- Art. 19 Inkrafttreten
Feedback