Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19... (951.264)
INHALT
Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Covid-19-Härtefallverordnung 2022, HFMV 22)
- Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022 (Covid-19-Härtefallverordnung 2022, HFMV 22)
- 1. Abschnitt: Grundsatz
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Anforderungen an die Unternehmen
- Art. 2 Anforderungen
- Art. 3 Einschränkung der Verwendung
- 3. Abschnitt: Anforderungen an die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen
- Art. 4 Form
- Art. 5 Bemessung und Höchstgrenzen
- Art. 6 Massgebliche Basis für die bedingte Gewinnbeteiligung bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 7 Einzufordernde Belege für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken
- Art. 8 Datenbekanntgabe
- Art. 9 Zeitlicher Rahmen
- Art. 10 Bewirtschaftung durch die Kantone und Missbrauchsbekämpfung
- 4. Abschnitt: Verfahren und Zuständigkeiten
- Art. 11 Verfahren
- Art. 12 Kantonale Zuständigkeit
- 5. Abschnitt: Beiträge des Bundes und Berichterstattung der Kantone
- Art. 13 Relevanter Umsatz zur Bestimmung des Finanzierungsanteils des Bundes
- Art. 14 Vertrag
- Art. 15 Zahlungszeitpunkt und Rückerstattungen
- Art. 16 Berichterstattung und Rechnungsstellung
- Art. 17 Rückforderung
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 18 Vollzug
- Art. 19 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 20 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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