Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (922.27)
INHALT
Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS)
- Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS)
- 1. Abschnitt: Bestandeserhebung
- Art. 1 Bezeichnung der einzelnen Steinbockkolonien
- Art. 2 Angaben zu den einzelnen Kolonien (Formular I)
- Art. 3 Kolonien auf dem Gebiet von zwei oder mehr Kantonen
- Art. 4 Meldung der Angaben zu den einzelnen Kolonien
- 2. Abschnitt: Regulierungsmassnahmen
- Art. 5 Begründung von Regulierungsmassnahmen
- Art. 6 Abschussplanung
- Art. 7 Abschussplanung für Kolonien auf dem Gebiet von zwei oder mehr Kantonen
- Art. 8 Genehmigung der Abschusspläne
- Art. 9 Abschusskontrolle
- Art. 10 Meldungen und Genehmigungen
- Art. 11 Abschussberechtigung
- Art. 12 Abschüsse in eidgenössischen Banngebieten
- 3. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 13
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