Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen (0.192.110.02)
INHALT
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
- Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
- Art. I Rechtspersönlichkeit
- Art. II Vermögenswerte, Gelder und Guthaben
- Art. III Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
- Art. IV Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder
- Art. V Bedienstete
- Art. VI Sachverständige im Auftrag der Organisation
- Art. VII Passierscheine der Vereinten Nationen
- Art. VIII Beilegung von Streitigkeiten
- Schlussartikel
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 22. September 2021 ³
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