Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich (414.172)
INHALT
Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich
- Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich
- 1. Abschnitt: Pflichten der Schöpfer und Schöpferinnen von Immaterialgütern
- Art. 1 Meldepflicht
- Art. 2 Mitwirkung bei Schutz und Verwertung
- Art. 3 Aufschiebung von Veröffentlichungen
- 2. Abschnitt: Verwertung
- Art. 4 Abklärung der Verwertbarkeit
- Art. 5 Abtretung oder Einräumung von Rechten
- Art. 6 Durchführung der Verwertung
- 3. Abschnitt: Gewinnbeteiligung
- Art. 7 Grundsätze
- Art. 8 Berechnung des massgebenden Gewinns
- 4. Abschnitt: Personen ohne Arbeitsverhältnis mit einer ETH oder Forschungsanstalt
- Art. 9
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 10 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 11 Inkrafttreten
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