Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Islamischen Republi... (0.748.127.196.23)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Islamischen Republik Pakistan über den Luftlinienverkehr
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Islamischen Republik Pakistan über den Luftlinienverkehr
- Art. 1 Begriffe
- Art. 2 Erteilung von Rechten
- Art. 3 Ausübung der Rechte
- Art. 4 Anwendung von Gesetzen und Verordnungen
- Art. 5 Sicherheit der Luftfahrt
- Art. 6 Bezeichnung und Betriebsbewilligung
- Art. 7 Widerruf und Aufhebung der Betriebsbewilligung
- Art. 8 Anerkennung von Zeugnissen und Ausweisen
- Art. 9 Flugsicherheit
- Art. 10 Befreiung von Abgaben und Gebühren
- Art. 11 Benützungsgebühren
- Art. 12 Geschäftstätigkeit
- Art. 13 Umrechnung und Überweisung von Erträgen
- Art. 14 Tarife
- Art. 15 Unterbreitung der Flugpläne
- Art. 16 Statistische Angaben
- Art. 17 Beratungen
- Art. 18 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Art. 19 Änderungen
- Art. 20 Kündigung
- Art. 21 Hinterlegung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- Art. 22 Inkrafttreten
- Unterschriften
- Anhang
- Linienpläne
- A. Strecken auf denen Luftverkehrslinien von den bezeichneten Unternehmen der Schweiz durchgeführt werden dürfen:
- B. Strecken auf denen Luftverkehrslinien von den bezeichneten Unternehmen Pakistans durchgeführt werden dürfen:
- C. Die bezeichneten Unternehmen jeder Vertragspartei können auf jedem einzelnen oder allen Flügen und nach Belieben:
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