Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung i... (0.748.411)
INHALT
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
- Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
- Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Staatlich ausgeführte Beförderung und Beförderung von Postsendungen
- Kapitel II: Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern
- Art. 3 Reisende und Reisegepäck
- Art. 4 Güter
- Art. 5 Inhalt des Luftfrachtbriefs und der Empfangsbestätigung über Güter
- Art. 6 Angaben zur Art der Güter
- Art. 7 Luftfrachtbrief
- Art. 8 Mehrere Frachtstücke
- Art. 9 Nichtbeachtung der Bestimmungen über Beförderungsurkunden
- Art. 10 Haftung für die Angaben in den Urkunden
- Art. 11 Beweiskraft der Urkunden
- Art. 12 Verfügungsrecht über die Güter
- Art. 13 Ablieferung der Güter
- Art. 14 Geltendmachung der Rechte des Absenders und des Empfängers
- Art. 15 Rechtsverhältnisse zwischen Absender und Empfänger oder Dritten
- Art. 16 Vorschriften der Zoll-, der Polizei- und anderer Behörden
- Kapitel III: Haftung des Luftfrachtführers und Umfang des Schadenersatzes
- Art. 17 Tod und Körperverletzung von Reisenden – Beschädigung von Reisegepäck
- Art. 18 Beschädigung von Gütern
- Art. 19 Verspätung
- Art. 20 Haftungsbefreiung
- Art. 21 Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden
- Art. 22 Haftungshöchstbeträge bei Verspätung sowie für Reisegepäck und Güter
- Art. 23 Umrechnung von Rechnungseinheiten
- Art. 24 Überprüfung der Haftungshöchstbeträge
- Art. 25 Vereinbarungen über Haftungshöchstbeträge
- Art. 26 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
- Art. 27 Vertragsfreiheit
- Art. 28 Vorauszahlungen
- Art. 29 Grundsätze für Ansprüche
- Art. 30 Leute des Luftfrachtführers – Mehrheit von Ansprüchen
- Art. 31 Fristgerechte Schadensanzeige
- Art. 32 Tod des Schadenersatzpflichtigen
- Art. 33 Gerichtsstand
- Art. 34 Schiedsverfahren
- Art. 35 Ausschlussfrist
- Art. 36 Aufeinanderfolgende Beförderung
- Art. 37 Rückgriffsrecht gegenüber Dritten
- Kapitel IV: Gemischte Beförderung
- Art. 38 Gemischte Beförderung
- Kapitel V: Luftbeförderung durch einen anderen als den vertraglichen Luftfrachtführer
- Art. 39 Vertraglicher Luftfrachtführer – Ausführender Luftfrachtführer
- Art. 40 Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers
- Art. 41 Wechselseitige Zurechnung
- Art. 42 Beanstandungen und Weisungen
- Art. 43 Leute der Luftfrachtführer
- Art. 44 Betrag des gesamten Schadenersatzes
- Art. 45 Beklagter
- Art. 46 Weiterer Gerichtsstand
- Art. 47 Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen
- Art. 48 Innenverhältnis von vertraglichem und ausführendem Luftfrachtführer
- Kapitel VI: Sonstige Bestimmungen
- Art. 49 Zwingendes Recht
- Art. 50 Versicherung
- Art. 51 Beförderung unter aussergewöhnlichen Umständen
- Art. 52 Bestimmung des Begriffs «Tage»
- Kapitel VII: Schlussbestimmungen
- Art. 53 Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten
- Art. 54 Kündigung
- Art. 55 Verhältnis zu anderen mit dem Warschauer Abkommen zusammenhängenden Übereinkünften
- Art. 56 Staaten mit mehreren Rechtsordnungen
- Art. 57 Vorbehalte
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 21. November 2018 ¹²
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