Vereinbarung (0.784.195.141)
INHALT
Vereinbarung (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches)
- Vereinbarung (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches)
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Vollzugsbehörden
- Art. 3 Rechtswirkungen
- Art. 4 Bereiche und Inhalt der Zusammenarbeit
- Art. 5 Form und Umfang der Zusammenarbeit
- Art. 6 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 7 Datenschutz
- Art. 8 Kosten
- Art. 9 Schaffung, Änderung und Aufhebung von Protokollen
- Art. 10 Streitbeilegung
- Art. 11 Geltungsdauer und Kündigung
- Art. 12 Inkrafttreten
- Unterschriften
- Protokoll I ² über die Zusammenarbeit im Bereich der Nummerierung, der Adressierung und der Namen
- 1 Ziel der Zusammenarbeit
- 2 Beratung des AK durch das BAKOM
- Protokoll II ³ über die Zusammenarbeit im Bereich der Frequenzverwaltung
- 1 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- 2 Frequenzverwaltung
- 2.1 Frequenzzuweisungsplan (Frequency Allocations Plan)
- 2.2 Frequenzregister – Zuteilung und Verteilung von Frequenzen (Frequency Assignment resp. Allotment)
- 2.3 Frequenzkoordinations- und Notifikationsverfahren
- 2.4 Register über bestehende Anlagen
- 2.5 Radio Monitoring
- 2.6 Vertretung in internationalen Funkgremien
- Protokoll III ⁴ über die Zusammenarbeit im Bereich von bestimmten Nutzungsrechten an Frequenzen für Funkanlagen
- 1 Grundsatz
- 2 Geltungsbereich dieses Protokolls
- 3 Inhalt und Form der Zusammenarbeit
- 4 Kontrolle der Ausübung von Nutzungsrechten an Frequenzen für Funkanlagen (Marktaufsicht)
- Protokoll IV ⁵ über die Zusammenarbeit im Bereich der Funkanlagen
- 1 Grundsätze der Zusammenarbeit
- 2 Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit
- 2.1 Bereitstellung auf dem Markt von Funkanlagen
- 2.2 Mitteilung von Spezifikationen zu Funkschnittstellen gemäss Artikel 8 der Richtlinie 2014/53/EU
- 2.3 Bereitstellung auf dem Markt und Betrieb von Funkanlagen
- 2.4 Nachträgliche Kontrolle von Funkanlagen (Marktaufsicht)
- 2.5 Vertretung in internationalen Funkgremien
- 2.6 Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum
- 2.7 Funkanlagen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Behörden betrieben werden
- Protokoll V ¹⁵ über die Zusammenarbeit im Rahmen der Marktaufsicht
- 1 Grundsätze der Zusammenarbeit
- 2 Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit
- 2.1 Bestimmte Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen
- 2.2 Nachträgliche Kontrolle von Funkanlagen
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