Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (161.18)
INHALT
Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi)
- Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi)
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Offenlegungspflicht der politischen Parteien und der Parteilosen
- Art. 3 Offenlegungspflicht der politischen Parteien in der Bundesversammlung
- Art. 4 Offenlegungspflicht der parteilosen Mitglieder der Bundesversammlung
- 3. Abschnitt: Offenlegungspflicht der Kampagnenführenden
- Art. 5 Offenlegung der budgetierten Einnahmen und Zuwendungen
- Art. 6 Offenlegung der Schlussrechnung
- 4. Abschnitt: Zuständige Stelle und Meldeverfahren
- Art. 7 Zuständige Stelle
- Art. 8 Einreichung der Meldung
- Art. 9 Erforderliche Angaben
- Art. 10 Modalitäten der Meldung von Zuwendungen
- 5. Abschnitt: Kontrolle und Veröffentlichung
- Art. 11 Formelle Kontrolle
- Art. 12 Materielle Kontrolle
- Art. 13 Mitwirkung
- Art. 14 Veröffentlichung der Angaben und Dokumente
- Art. 15 Modalitäten der Veröffentlichung
- Art. 16 Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angaben der politischen Parteien und der Parteilosen
- Art. 17 Dauer der Veröffentlichung und Aufbewahrung
- 6. Abschnitt: Rückerstattung unrechtmässig erhaltener Zuwendungen
- Art. 18
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Beginn der Offenlegungspflichten
- Art. 20 Inkrafttreten
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