Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Ent... (0.424.21)
INHALT
Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation
- Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Formen der Zusammenarbeit
- Art. 3 Umsetzung
- Art. 4 Systemvereinbarungen
- Art. 5 Projektvereinbarungen
- Art. 6 Erleichterung des Verkehrs von Personen, Geräten und Werkstoffen und Nutzung von Daten
- Art. 7 Verfügbarkeit von Ressourcen
- Art. 8 Anwendbares Recht
- Art. 9 Offenlegung von Informationen
- Art. 10 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 11 Verwahrer
- Art. 12 Inkrafttreten, Änderung, Verlängerung und Beendigung
- Art. 13 Rücktritt
- Art. 14 Zusätzliche Vertragsparteien
- Art. 15 Schlussbestimmung
- Unterschriften
- Anhang
- Ernannte ausführende Stellen der Vertragsparteien
- Geltungsbereich am 11. November 2005
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