Abkommen (0.192.122.971.3)
INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Regelung der rechtlichen Stellung der Bank in der Schweiz)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Regelung der rechtlichen Stellung der Bank in der Schweiz)
- I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten der Bank
- Art. 1 Persönlichkeit
- Art. 2 Handlungsfreiheit der Bank
- Art. 3 Unverletzbarkeit
- Art. 4 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und von Massnahmen der Vollstreckung
- Art. 5 Dienstlicher Verkehr
- Art. 6 Veröffentlichungen und Datenträger
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben und Freiheit der Geschäfte
- Art. 10 Pensionskassen und Spezialfonds
- Art. 11 Sozialfürsorge
- II. Vorrechte und Immunitäten für Personen, die in amtlicher Eigenschaft zur Bank berufen werden
- Art. 12 Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank und der Vertreter der ihr als Mitglieder angehörenden Zentralbanken
- Art. 13 Rechtsstellung des Präsidenten, des Generaldirektors und der hohen Beamten
- Art. 14 Allen Beamten zustehende Vorrechte und Immunitäten
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für nichtschweizerische Beamte
- Art. 16 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 17 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit und von Massnahmen der Vollstreckung
- Art. 18 Experten
- Art. 19 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 20 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 21 Legitimationskarte
- Art. 22 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 23 Privatrechtliche Streitigkeiten
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 24 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 25 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 26 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 27 Streitbeilegung
- Art. 28 Änderung des Abkommens
- Art. 29 Kündigung des Abkommens
- Art. 30 Bisherige Vorrechte und Immunitäten
- Art. 31 Inkrafttreten
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